Einmaleins der Sicherheitsschuhe
"Wo gehobelt wird, da fallen Späne" - aber bitte nicht vom Fuß!
Gefahren durch umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände, heiße oder ätzende Flüssigkeiten, das Eintreten spitzer oder scharfer Gegenstände, Stöße, wie auch die Möglichkeit des Einklemmens, sind nicht vorhersehbar und daher nicht zu unterschätzen.
Überall, wo Verletzungen durch äußere Einwirkungen nicht ausgeschlossen werden können, müssen daher Sicherheitsschuhe getragen werden, denn eine Gefärdung des Fußes ist weder an bestimmte Berufe, noch festgelegte Tätigkeiten gebunden.
Sicherheitsschuh, Schutzschuh, Berufsschuh - wo liegt der Unterschied?
Sicherheitsschuhe verfügen über Zehenkappen für hohe Belastungen, deren Schutzwirkung mit einer Prüfenergie von 200 Joule geprüft wurde.
(Kurzbezeichnung S)
Schutzschuhe beinhalten Zehenkappen für mittlere Belastungen, deren Schutzwirkung mit einer Prüfenergie von 100 Joule geprüft wurde.
(Kurzbezeichnung P)
Für Berufsschuhe sind keine Zehenkappen vorgeschrieben, sind jedoch mit einem oder mehreren schützenden Bestandteilen ausgestattet.
(Kurzbezeichnung O)
Welche Grundanforderungen müssen Sicherheitsschuhe erfüllen?
Zehenschutzkappe
Grundsätzlich verfügen alle Sicherheitsschuhe über eine Zehenschutzkappe mit einer Belastungskapazität von 200 Joule.
Die Zehenkappe kann aus Stahl, Kunststoff oder Aluminium gefertigt sein und darf sich nicht ohne Zerstörung des Schuhs entfernen lassen.
Sohle
Die Sohle besteht aus Brand- und Laufsohle, wobei Letztere stoßdämpfend, abriebfest und rutschfest sein sollte sowie über durchgehende Mindestdicke und hohe Festigkeit verfügen muss. Sie ist grundsätzlich antistatisch, wie auch benzin- und ölresistent.
Eine Brandsohle fungiert als Trittfläche des Fußes und ist außer bei Gummistiefeln erforderlicher Bestandteil eines Sicherheitsschuhs. Sie darf nicht herausnehmbar sein, wobei Einlagen-Sohlen zulässig sind, die den elektrischen Durchgangswiderstand des Schuhs nicht über die zulässige Grenze verändern dürfen.
Obermaterial
Obermaterial und Brandsohle des Schuhs bestehen häufig aus Leder, was aber keine festgelegte Vorgabe ist. Leder hat den Vorteil, sich innerhalb kurzer Zeit der individuellen Form des Fußes anzupassen.
Weiteres
Die hintere Kappe dient der Stabilisierung des Fußes im Fersenbereich, das Innenfutter sollte widerstandsfähig, langlebig, reißfest und vor allem atmungsaktiv konzipiert sein.
Je nach Einsatzgebiet gibt es über die genannten Grundanforderungen hinaus zahlreiche Zusatzanforderungen, die ein Sicherheitsschuh erfüllen muss – Durchtritt-Sicherheit, Kälte- und Wärmeisolierung, Leitfähigkeit, Rutschhemmung, Mittelfußschutz und einige mehr.
Übersicht der Anforderungen
S1: Grundanforderungen
S2: wie S1 + bedingte Wasserdichtigkeit
S3: wie S2 + durchtrittsicher
S4: wie S3 + wasserdicht (Gummistiefel)
S5: wie S4 + durchtrittsicher
(Quelle: www.lemaitre-deutschland.de)