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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit 
 
  • Geltungsbereich: Diese Erklärung gilt für die Website [www.erbeko.de.de].
  • Stand der Vereinbarkeit: Der Webshop ist bestrebt, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 und des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus der Verordnung zum BFSG (BFSGV).
  • Nicht barrierefreie Inhalte: Das Unternehmen räumt ein, dass bestimmte Teile der Website möglicherweise (noch) nicht vollständig barrierefrei sind. Es können beispielsweise fehlende Alternativtexte für einige Produktbilder oder unzureichende Kontraste bei bestimmten Designelementen genannt werden. Es wird jedoch an der Behebung dieser Mängel gearbeitet, oft mit einem genannten Zieldatum für die Umsetzung.
  • Feedback-Mechanismus und Kontaktangaben: Es wird eine Möglichkeit geboten, Barrieren zu melden und Informationen über nicht konforme Inhalte zu erhalten. Dies erfolgt typischerweise über ein Kontaktformular, eine E-Mail-Adresse oder eine Telefonnummer, um Nutzern mit Behinderungen die Kommunikation zu erleichtern.
  • Durchsetzungsverfahren: Es wird ein Hinweis auf die zuständige Überwachungsstelle gegeben, die das Durchsetzungsverfahren regelt, falls keine zufriedenstellenden Antworten auf die Rückmeldungen erfolgen. 
Online-Shops müssen seit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das ab dem 28. Juni 2025 gilt, barrierefrei sein. Technische Maßnahmen umfassen unter anderem Alternativtexte für Bilder, hohe Kontraste und Tastaturbedienbarkeit. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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